158.11 Brief RA Willy Katz an Samek

Materialitätstyp:

  • Typoskript mit handschriftlichen Überarbeitungen

Schreiberhände:

  • schwarze Tinte

Sender

Dr. Willy Katz
Friedrichstraße 48
Berlin SW 68
Datum: 27. April 1931

Empfänger

An: Herrn | Rechtsanwalt Dr. Oskar Samek
Schottenring 14
Wien I.
Seite von 3

Sehr geehrter Herr Kollege!

Ihr geschätztes Schreiben vom 24. April cr. traf einen Tag spä-ter ein, als das hiermit in Abschrift mitgeteilte Schreiben der Gene-ral-Intendanz vom 24. April 1931. Ich hatte bereits einen Brief anden Verlag der Fackel adressiert diktiert mit der Anfrage, ob die von der Gene-ralintendanz gegebene Sachdarstellung über die Aufnahme der allgemeinenBestimmungen in den konkreten Aufführungsvertrag der Perichole richtigist. Da mir durch Ihr Schreiben die sachlichen Bedenken in der gegen die Darstel-lung der Generalintendanz beseitigt sind, erübrigt sich meine Anfragean den Verlag der Fackel. Ich werde, falls Sie mir nicht in etwa einerWoche entgegenstehenden Bescheid geben, die mir von Ihnen in Vorschlaggebrachte Antwort an die Generalintendanz absenden mit folgenden kleinenAenderungen, nämlich: in Zeile 1 werde ich schreiben: „Als Nachtrag zumeinem Schreiben vom 16. April und gleichzeitig in Beantwortung IhresBriefes vom 24. April 1931 …“ und ferner in Zeile 18 hinter statt wiebisher jetzt „durch Ihre Schreiben vom 10. und 24. April 1931 …“.

Ich glaube nicht, das durch das neuerliche Schreiben der General-intendanz eine weitere Aenderung des von Ihnen vorgeschlagenen Texteserforderlich geworden ist, möchte aber auf einen Punkt aufmerksam machen:

Wenn in dem § 7 Z. b. der „allgemeinen Bestimmungen für den Ge-

schäftsverkehr u.s.w.“ von Zusätzen, Kürzungen oder sonstigen Aende-rungen gesprochen wird, so ist nach den üblichen Auslegungsgebräuchender deutschen Rechtsprechung durch das dort „sonstige“ zum Ausdruckgebracht, dass auch Zusätze und Kürzungen unter den Begriff der „Aen-derungen“ zu bringen sind. Demnach kann ich mich an sich der Rechts-auffassung nicht anschliessen, dass schon durch diese Fassung ein Ver-bot noch so geringer Streichungen ausge bracht drückt sei. Vielmehr müssteeine rechtswirksame Ausschliessung jeglicher Streichungen neben denAllgemeinen Bestimmungen meines Erachtens zum mindesten durch eineSonderabrede zwischen Verlag und Bühnenunternehmer getroffen wordensein. Ich halte es für zulässig, dass eine solche Abrede auchmündlich fixiert wird.

Was die Person, die die Briefe der Generalintendanz unterschrie-ben hat, anlangt, so war ich seinerzeit nur durch die schwer leser-liche Unterschrift auf den Gedanken gekommen, es könnte sich um HerrnDirektor Curiel handeln. Ich hatte Herrn Dr. Laserstein so verstanden,als ob er bei dem Versuche, sich mit Herrn Curiel in Verbindung zusetzen, an dessen Stellvertreter gelangt sei, der seinerseits wiederumim Auftrage und möglicherweise auf direkte Anweisung von DirektorCuriel gehandelt hätte. Inzwischen habe ich das Irrige dieser Annahmebereits selbst eingesehen und auch die Unterschrift, die Scheffer lau-tet, entziffert. Ich glaube aber, dass für den augenblicklichen Standdieser Angelegenheit die Identifizierung jener Persönlichkeit keinepraktische Bedeutung mehr hat.

Mit der Bitte, mich Herrn Kraus ergebenst zu empfehlen,zeichne ich

mit vorzüglicher Hochachtung DrKatz

KrausKroll-Oper29. APR. 1931