Annotierte Lesefassung
Textgrundlage
Textgrundlage dieser Edition der Dritten Walpurgisnacht ist das Fahnenkonvolut aus der Abraham-Schwadron-Collection an der National Library of Israel, Jerusalem (Sign. Schwad 01 19 290.1). Es besteht aus einem Fahnenabzug mit zahlreichen handschriftlichen Korrekturen (268 Blatt) sowie eingeschobenen Typoskriptblättern (14 Blatt) und dem ebenfalls nur in Form von Typoskriptblättern vorliegenden Schluss des Textes (11 Blatt); die Typoskripte weisen ebenfalls handschriftliche Korrekturen auf.
Dieses Fahnenkonvolut wurde in mehrerlei Hinsicht ergänzt: Die Motti der Dritten Walpurgisnacht liegen als Fahnenabzug in der Handschriftensammlung der Wienbibliothek vor (Sign. 175.455). Ein Blatt, das im Jerusalemer Fahnenkonvolut fehlt, das Ergänzungsblatt 266a, liegt im Nachlass Sidonie Nádherný von Borutins am Brenner-Archiv. Die im letzten Absatz der Dritten Walpurgisnacht zitierte Antwort Jörg Lanz von Liebenfels’ auf eine Rundfrage der Zeitschrift Der Brenner wurde der Fackel Nr. 381–383 entnommen (September 1913, S. 44–46).
Hinsichtlich der Genese und der Überlieferung des Textes sei auf die in dieser Hinsicht immer noch maßgebende Darstellung in der von Christian Wagenknecht im Suhrkamp-Verlag besorgten Ausgabe verwiesen:
Karl Kraus: Dritte Walpurgisnacht. Hg. v. Christian Wagenknecht. Frankfurt am Main 1989 (4. Aufl. 2016), S. 331–343 (= Schriften 12).
Die handschriftliche Ergänzung auf der ersten Seite des Konvoluts gibt als Beginn der Entstehung „Anfang Mai 1933“ an; die Fackel Nr. 890–905, in die Teile der Schrift aufgenommen wurden, korrigiert dies am Textanfang auf „Anfang Mai bis September 1933“ (S. 153). Fest steht, dass frühe zitierte Zeitungsmeldungen vom März 1933 stammen. Die ersten nachweisbaren wörtlichen Zeitungszitate gehen auf Februar 1933 zurück, könnten jedoch theoretisch auch einer Stilblütensammlung späteren Datums entnommen worden sein.1 Abgebrochen wurde die Arbeit an der Dritten Walpurgisnacht wahrscheinlich Ende September des Jahres 1933, der letzte nachgewiesene wörtlich zitierte Zeitungsartikel stammt vom 29. des Monats.
Oskar Samek, Kraus’ langjähriger Anwalt, brachte das Konvolut nach Kraus’ Tod 1936 im Jahr 1937 in die Schweiz; von dort übersandte er es in die USA, wo er 1939 selbst eine Abschrift herstellte. Samek, der 1959 starb, vermachte es der Hebräischen Universität Jerusalem; an der dortigen Bibliothek (heute: National Library of Israel) geriet es in Verstoß und wurde erst 1987 durch Ruben Klingsberg wieder aufgefunden.2
Über dieses Konvolut hinaus liegt die Dritte Walpurgisnacht in Form eines durch Kraus selbst veranlassten Duplikats (Nachlass Sidonie Nádherný, Brenner-Archiv), als Negativkopie (DLA Marbach) sowie als Durchschlag der von Samek hergestellten Abschrift (Nachlass Albert Bloch, Brenner-Archiv) vor.
1 Eckart Früh vermutet zudem als Kraus’ „unmittelbaren Anlaß […], über das Dritte Reich im Namen Goethes zu urteilen“, einen Bericht über eine Walpurgisnacht-Feier der Hitlerjugend auf dem Brocken im Neuigkeits-Welt-Blatt vom 8. 4. 1933, und nennt in diesem Zusammenhang auch eine ältere Glosse der Arbeiter-Zeitung vom 15. 10. 1931, in der bereits das Treffen der rechtsradikalen ‚Harzburger Front‘ (ein Bündnis von NSDAP, DNVP, Stahlhelm u. a.) vor der Folie der Goethe’schen Walpurgisnacht gelesen wird. Vgl. Eckart Frueh: Dritte Walpurgisnacht und Arbeiter-Zeitung. In: Noch mehr (1983), April, S. 1–47, hier S. [o. A.]–1.
2 N. N.: Die Druckfahnen der „Dritten Walpurgisnacht“. In: Kraus-Hefte (1987), H. 42, S. 13.
Zur Textgestalt
Die Rede von der „Dritten Walpurgisnacht“ im Rahmen dieser Edition trägt dem Usus der Forschung Rechnung; zur Zeit seiner Abfassung hatte der Text jedoch noch keinen Titel. Eine handschriftliche Korrektur auf S. 12 des Konvoluts ergänzt die Rede von „dieser Walpurgisnacht“ um das Zahlwort „dritten“; diese Überschrift wird auch ein Jahr später in der Fackel Nr. 890–905 (S. 77) erwähnt. Dennoch muss festgestellt werden: „Dritte Walpurgisnacht“ bezeichnet eine nie erschienene, nie fertiggestellte Schrift.
Deren erste Zeile beinhaltet stattdessen eine Datumsangabe: „Anfang Mai 1933“. Diese erfuhr für den Abdruck der Passage in der Fackel Nr. 890–905 im Jahr 1934 eine Korrektur auf „Anfang Mai bis September 1933“, was nachträglich den Entstehungszeitraum bezeichnet; diese Ergänzung wurde hier aber nicht übernommen.
Der Text besteht aus 64 Absätzen, denen Motti vorausgehen. Die Absätze wurden als Gliederungseinheit der vorliegenden Edition bestimmt. Der ursprüngliche Zeilenfall wird in der annotierten Lesefassung aufgrund der zahlreichen und umfangreichen Korrekturen und Ergänzungen nicht wiedergegeben, die Seitenumbrüche lassen sich mittels des entsprechenden Schiebereglers einblenden: Das Zeichen „||“ markiert sowohl den Beginn neuer Seiten als auch Beginn und Ende von Einschüben aus den eingelegten Typoskriptblättern.
Editorische Eingriffe
Emendiert wurden in der vorliegenden Fassung Trivialversehen, d. h. offensichtliche Satzfehler und orthographische Fehler, grammatikalische Fehler (nicht zuletzt dort, wo sie im Zuge handschriftlicher Korrekturen entstanden, z. B. auf S. 241: „ihn Handlungen gewährend“ > „ihm Handlungen gewährend“; auf S. 99: „Umsturz die Theaterverhältnisse“ > „Umsturz der Theaterverhältnisse“), sowie Textpassagen oder Satzzeichen, die im Zuge der teils umfangreichen handschriftlichen Korrekturen unorthographisch verdoppelt bzw. falsch gesetzt wurden. In zwei weiteren Fällen wurden überschüssige Kommata korrigiert: S. 194: „nimmt er, selbst, in diesem Belang zur Sklaverei geneigt“ > „nimmt er, selbst in diesem Belang zur Sklaverei geneigt“; S. 232: „Die natürliche Gegnerschaft […] eingeräumt, selbst, die Unverbundenheit antisozialer Maßnahmen mit der höchst sozialen Haupttendenz“ > „Die natürliche Gegnerschaft […] eingeräumt, selbst die Unverbundenheit antisozialer Maßnahmen mit der höchst sozialen Haupttendenz“).
Nicht korrigiert wurden uneinheitliche und Fehlschreibungen von Orts- und Personennamen (letztere können in ihrer korrekten Schreibung der Annotation entnommen werden) sowie fehlende Kommata, und zwar aufgrund der im ganzen Konvolut uneinheitlich gehandhabten Zeichensetzung. Unterlassen wurden Konjekturen, sofern unterschiedliche Einfügungen möglich wären (z. B. auf S. 279: „Soll frommer Sinn [„in“? „an“?] zivilisiertem Mißbrauch der Gottesgaben die Zuchtrute am Himmel erkennen?“). Belassen wurden ebenso sinnentstellte, dabei grammatikalisch korrekte Passagen (z. B. auf S. 64: „Geistessitz“ [„Geistesbesitz“?], auf S. 98: „derjenigen Pleite“ [„diejenige Pleite“?]), Fehler in zitatweise übernommenen Textausschnitten sowie falsch Zitiertes (vgl. etwa S. 66: "Wirklichkeitlocker" – Gottfried Benn in der DAZ: "Wirklichkeit=locker", recte: "Wirklichkeit: locker"), faktische Fehler sowie zuletzt ein Fehler, der in bisherigen Ausgaben emendiert wurde, hinter dem sich jedoch auch eine Kraus’sche Wortschöpfung verbergen könnte (S. 251): „autodiktatisch“ [mit Bezug auf Hitlers Werdegang: „autodidaktisch“ + „Diktat(or)“?]
Vereinheitlicht wurden deutsche Anführungszeichen in hand- oder
maschinenschriftlichen Passagen, sofern sie nicht zur Auszeichnung von Zeitungstiteln
dienen, zu französischen Anführungszeichen, sowie Elisionen mit Apostroph (zusätzliche
Leerzeichen wurden eliminiert).
Belassen hingegen wurde die
uneinheitliche Verwendung von Anführungszeichen bei Zeitungstiteln und die von Punkten
bei Abkürzungen.
Stellenkommentare
Der entsprechende Schieberegler markiert diejenigen Stellen im Text, an denen ein Stellenkommentar hinterlegt wurde (zum Register der Stellenkommentare).
Die Stellenkommentare dienen, wo nötig, einerseits der begrifflichen Klärung (im Fall von Fremdwörtern, Redensarten, Eigennamen von Institutionen), andererseits der Erläuterung historischer und kulturhistorischer Zusammenhänge, die sich nicht aus dem Text selbst ergeben, sondern bloß angespielt werden, dabei aber für sein Verständnis notwendig sind. (Siehe hier für Erläuterungen zum Kommentar sowie eine Liste der verwendeten Quellen.)
Im Text genannte Ereignisse sind entweder direkt oder im entsprechenden Stellenkommentar angelegt und werden darüber hinaus in einer Zeitleiste dargestellt (zur Zeitleiste).
Intertexte
Der entsprechende Schieberegler hinterlegt diejenigen Textpassagen farblich, die intertextuelle Bezüge aufweisen.
Berücksichtigt wurden wörtliche Zitate, ob markiert oder unmarkiert, vorlagengetreu oder abgewandelt, zudem Paraphrasen sowohl kommentierender als auch berichtender Textpassagen, die häufigen Fälle von direkter Aufeinanderfolge oder Verschränkung von wörtlichem Zitat und Paraphrase, darüber hinaus die Nennung von Intertexten. Als Eingriffe in wörtliche Zitate, hinter denen aber u. E. dennoch der Intertext erkennbar bleibt, gelten Kürzungen, syntaktische Umstellungen, Änderungen in Tempus und Modus sowie kleinere lexikalische Abweichungen.
Verzichtet wurde auf die Markierung von Wiederaufnahmen von Passagen aus vorangegangenen wörtlichen Zitaten. Nicht berücksichtigt wurden außerdem zitierende Passagen, die auf Sprachgebrauch, etwa des nationalsozialistischen Jargons, Bezug nehmen, ohne dabei jedoch konkrete Intertexte erkennen zu lassen – wodurch zugleich zu viele und zu wenige mögliche Texte als Beleg des Zitats dienen könnten. Zur sinnvollen Erfassung dieser Stellen bräuchte es einen anderen, erweiterten Textbegriff und/oder eine lexikographische Herangehensweise.1
Die Suche nach Intertexten ist nicht abgeschlossen (noch ist sie, nach welcher Maßgabe auch immer, abschließbar). Textpassagen, die auf nicht identifizierte Intertexte verweisen, deren Identifikation jedoch prinzipiell aussichtsreich erscheint, wurden als „nicht ermittelt“ markiert. Hinweise werden gerne unter ace@oeaw.ac.at entgegengenommen.
Durch Klick auf die Textpassage gibt die Marginalie rechts eine Kurzform der bibliographischen Angabe des Intertexts, durch Klick hierauf wiederum eine vollständige Form der bibliographischen Angabe, ggf. inklusive externer Links und Scans. In vielen Fällen stehen Intertexte dabei repräsentativ für eine größere Anzahl an möglichen Intertexten, die Beispielhaftigkeit des Verweises ist gekennzeichnet. In einigen wenigen, ebenfalls gekennzeichneten Fällen konnte kein direkter Intertext ausfindig gemacht, jedoch der berichtete Sachverhalt in anderweitiger Berichterstattung nachgewiesen werden.
In Fällen, die vor allem die sogenannten ‚Klassiker‘ betreffen, wurde eine Identifikation der jeweils zitierten Ausgabe nicht angestrebt. Um dies nicht missverständlicher Weise über die bibliographische Angabe zu suggerieren, beschränkt sich die bibliographische Angabe auf Autor, Titel und Jahr (als historische Markierung, wenn nicht anders angegeben: der Uraufführung, der Erstausgabe). Der Verlagsort als Hinweis auf eine bestimmte Ausgabe entfällt. In anderen Fällen – wenn ausgabenspezifische Paratexte zitiert werden oder bei prekärer Überlieferungsgeschichte (wie im Fall von Nietzsches Nachlass) – werden Publikationsorte, Herausgeber u. ä. genannt.
„Zit. in“ und „Zit. z. B. in“ markieren Texte, die von den hier angeführten Intertexten zitiert werden. Dies dient der Sichtbarmachung von Zitatverhältnissen in der Medienlandschaft unter den spezifischen Voraussetzungen des Jahres 1933.
Die Zurverfügungstellung von Links und Scans der zitierten Texte dient der Nachvollziehbarkeit des interpretatorischen Aktes, den die Setzung/Feststellung eines intertextuellen Verhältnisses darstellt, sowie der weiteren Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Text und Intertext.
Die den bibliographischen Angaben beigelegten Scans geben den zitierten Text wieder; rote Rahmen markieren ggf. betreffende Textpassagen. Externe Links verweisen, wo nicht auf konkrete Zeitungsausgaben, beispielhaft auf online verfügbare Fassungen der jeweiligen Texte.
Über die im Projektzusammenhang angestellten Recherchen hinaus baut diese Edition der Dritten Walpurgisnacht auf bereits vorliegenden Forschungsergebnissen auf. Diese Arbeiten etwa Jochen Stremmels oder Eckart Frühs waren essentiell für die Entstehung der Edition.
Die Identifikation zahlreicher Stellen, vor allem die der sog. ‚Klassiker-Zitate‘, entnehmen wir
Jochen Stremmel: „Dritte Walpurgisnacht“. Über einen Text von Karl Kraus. Bonn 1982.
Die Identifikation zahlloser Zeitungstexte geht auf Eckart Frühs unschätzbare Arbeit im Tagblatt-Archiv und die folgenden Publikationen zurück –
Eckart Früh: Dokumente zur „Dritten Walpurgisnacht“. In: Kraus-Hefte
(1984), H. 32, S. 2–15.
Ders.: Dokumente zur Dritten Walpurgisnacht. In: Kraus-Hefte (1984), H. 33, S.
10–11.
Ders.: Dritte Walpurgisnacht und Arbeiter-Zeitung. In: Noch mehr (1983), April, S.
1–47.
Ders.: Kürzel und Pseudonyme in diversen Tageszeitungen und Zeitschriften vor und
nach
1945. Erw. Fassung. In: Noch mehr (2004), Februar.
– sowie auf die im Folgenden gelisteten Publikationen.
J. W. Brügel: Unverdientes Lob für Starhemberg? In: Kraus-Hefte (1980), H. 14, S.
13–15.
Karl Kraus: The Third Walpurgis Night. Übers. v. Fred Bridgham und Edward Timms. M.
e.
Vorwort v. Marjorie Perloff. New Haven und London 2020 (s. v. a. Notes, S.
237–248).
Karl Kraus: Troisième nuit de Walpurgis. Übers. v. Piere Deshusses. M. e. Vorwort
v.
Jacques Bouveresse. Marseille: Agone 2005.
Kurt Krolop: Die Berufung auf Schiller wird zur Gänze abgewiesen. Schiller-Bezüge
der
Dritten Walpurgisnacht im Lichte der Fackel. In: Ders.: Sprachsatire als Zeitsatire
bei
Karl Kraus. 2. Aufl. Berlin 1992, S. 231–251.
Ders.: Präformation als Konfrontation – „Drittes Reich“ und Dritte Walpurgisnacht.
In:
ebd., S. 210–230.
Sigurd Paul Scheichl: Zitate aus dem „Kampf“ in „Dritte Walpurgisnacht“. In: Kraus-Hefte
(1980), H. 14, S. 15–16.
Edward Timms: Karl Kraus. Satiriker der Apokalypse. Übers. v. Max Looser und Michael
Strand. Wien 1995 und ders.: Karl Kraus. Die Krise der Nachkriegszeit und der Aufstieg
des Hakenkreuzes. Übers. v. Brigitte Stocker. Weitra 2016.
1 Sigurd Paul Scheichl ortet für solche und ähnliche Fälle Kraus’ Quelle in der „Gesamtheit der Zeitungen einer bestimmten Epoche“ bzw. im „gesamten zeitgenössischen Diskurs“, der im Kommentar natürlich nur beispielhaft bereitgestellt, aber durchaus auch durch Texte vertreten werden könne, „die Kraus gekannt haben kann, aber nicht unbedingt gekannt haben muß“. – Vgl. Sigurd Paul Scheichl: Quellen von Satiren. Am Beispiel von Karl Kraus. In: Quelle – Text – Edition. Ergebnisse der österreichisch-deutschen Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft für Germanistische Edition in Graz vom 28. Februar bis 3. März 1996. Hg. von Anton Schwob und Erwin Streitfeld unter Mitarb. von Karin Kranich-Hofbauer. Tübingen 1997 (= Beihefte zu Editio 9), S. 277–289, hier v. a. S. 288f.
Personen
Farblich hinterlegt werden nach Betätigung des entsprechenden Schiebereglers diejenigen Textpassagen, die direkt oder indirekt – durch Nennung des Namens, Anspielung, Pronomina – auf Personen bzw. Personengruppen verweisen. Die Identifikation bisher noch nicht lexikographisch erfasster Personen wurde dabei vielfach der zeitgenössischen Berichterstattung entnommen, dem tragen Quellenangaben zu den Personendatensätzen und zu Gruppenbezeichnungen Rechnung. Quellen für Lebensdaten erscheinen bei mouse-over über dem Quellen-Icon rechts unten (zum Siglenverzeichnis).
Nicht identifizierte Personen, in deren Fall jedoch eine Identifikation prinzipiell aussichtsreich erscheint, sind als „nicht ermittelt“ markiert. Hinweise werden gerne unter ace@oeaw.ac.at entgegengenommen.
Die biographischen Angaben zu den Personen haben ihren Schwerpunkt dem historischen Horizont entsprechend im Jahr 1933; Orte werden ggf. durch aktuelle Ortsnamen in Klammern ergänzt.
Einige Personen werden in der Dritten Walpurgisnacht genannt, weil sie in nationalsozialistischen Zeitungen zum Objekt öffentlicher Bloßstellung wurden, der sie aufgrund ihrer Beziehungen zu Personen jüdischer Herkunft zum Opfer fielen bzw. weil sie als solche Beziehungen zu sogenannten „Ariern“ unterhielten. Diese Fälle sind zum größten Teil belegbar und teilweise schon historisch erforscht. Die Opfer im Zusammenhang der Dritten Walpurgisnacht zu identifizieren, würde die Verletzung der Privatsphäre, die in der öffentlichen Bloßstellung lag, wiederholen, weshalb in diesen Fällen auf die Identifikation verzichtet wurde.