Am 27. November 1925 reichten Kraus und Samek Klage gegen Anton Kuh ein: „Der Beschuldigte Anton Kuh hat über mich am 25. Oktober 1925 im mittleren Konzerthaussaal einen Vortrag gehalten, aus dessen Ankündigung, die unter dem Titel ‚Der Affe Zarathustras, – Ein Vortrag über Karl Kraus‘ erfolgte, hervorging, dass es sich um eine Beleidigung meiner Person handeln werde. Tatsächlich war auch der Vortrag von Anfang bis zu Ende bloss eine fortgesetzte Kette von Ehrenbeleidigungen ohne jede sachliche Unterlage. Es ist natürlich unmöglich, einen ganzen Vortrag unter Anklage zu stellen, dessen Wiedergabe durch Zeugen in der notwendigen Genauigkeit kaum durchführbar wäre; ich beschränke mich daher lediglich auf die vom Beschuldigten gebrauchten wüstesten Beschimpfungen, Schmähungen, Verspottungen und insbes. auf diejenigen Tatsachen, deren Behauptung einen schweren Vorwurf gegen meine Ehre beinhaltet, zumal da die Persönlichkeit des Beschuldigten nicht zum Objekt einer literarischen Befassung, die er um jeden Preis anstrebt, sondern bloss zur strafrechtlichen Abwehr der Beleidigungen taugt“ (34.1). Anton Kuh erschien vorerst nicht zur Hauptverhandlung. Einem Antrag von Kraus und Samek auf Kuhs Festnahme wurde jedoch nicht stattgegeben. Am 11. November 1926 fand schließlich die Hauptverhandlung statt, in der Kuh sich vor allem dahingehend verteidigte, dass ein literarischer Vortrag nicht Gegenstand einer Ehrenbeleidigungsklage sein könne und dass die inkriminierten Stellen aus dem Zusammenhang gerissen worden seien: „Literarische Auseinandersetzungen, auch pamphletistischen Inhaltes vertragen nicht eine juristische Analyse“ (34.11). Anton Kuh wurde sowohl vom Strafbezirksgericht I Wien als auch vom Landesgericht für Strafsachen I Wien für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 200 Schilling verurteilt. Dazu musste er die Prozesskosten tragen, die sich in etwa nochmals auf denselben Betrag beliefen.
34.1 Klage von Karl Kraus gegen Anton Kuh wegen Ehrenbeleidigung (Strafbezirksgericht I Wien)
27. November 1925
34.2 Ladung des Gemeinde-Vermittlungsamtes Wien 3
15. Dezember 1925
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34.3 Brief Samek an das Gemeinde-Vermittlungsamt Wien III (G.Z. I043/25)
14. Dezember 1925
34.4 Benachrichtigung des Vertreters (Strafbezirksgericht I Wien, G.Z. U IV 570/26, Julius Benesch)
12. April 1926
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34.5 Brief Samek an Verlag die Fackel
20. April 1925
7. Juni 1926
34.7 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U IV 570/26, Julius Benesch)
11. Juni 1926
34.8 Zeitungsartikel aus: Die Stunde
9. Juni 1926
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34.9 Ergänzende Anträge des Privatanklägers
10. Juni 1926
34.10 Benachrichtigung des Vertreters (Strafbezirksgericht I Wien, G.Z. U IV 570/26, Julius Benesch)
24. September 1926
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11. November 1926
11. November 1926
34.13 Anmeldung der Berufung gegen das Urteil
16. November 1926
34.14 Berufungsausführung von Anton Kuh
14. Dezember 1926
1. Juni 1927
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34.16 Urteil des Landesgerichts für Strafsachen I Wien (G.Z. Bl XIV 903/26, Vorsitz: Franz Haller)
26. Juli 1927
34.17 Antrag auf Kostenbestimmung
5. August 1927
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34.18 Beschluss des Strafbezirksgericht I Wien (G.Z. U VI 570/26, Julius Benesch)
12. August 1927
keine Orte
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keine Angaben
34.19 Adressenbekanntgabe an das Strafbezirksgericht I Wien
7. September 1927
34.20 Kostenbestimmung des Strafbezirksgericht I Wien
21. September 1927
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34.21 Beschwerde gegen den Kostenbestimmungsbeschluss vom 21. September 1927
27. September 1927
34.22 Vortrag Kuh [Mitschrift von „Der Affe Zarathustas“]
25. Oktober 1925
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34.22 „Hoch Karl Kraus [weitere Fassung oder wiederum Mitschrift von „Der Affe Zarathustas“]
25. Oktober 1925
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34.22 Exzerpte aus „Der Affe Zarathustas“
25. Oktober 1925
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34.22 Kuh: Skandal in Wien [Mitschrift bzw. Exzerpte aus einem weiteren Vortrag Kuhs]
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34.22 Beschluss des Strafbezirksgericht I Wien (G.Z. U VI 1734/25)
8. Januar 1926
34.22 Beschluss des Strafbezirksgericht I Wien (G.Z. U VI 1734/25)
22. Januar 1926
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