| soll
| beim Eintritt
186naten gleichkommen, sondern geradezu an Sanatorien
hinanreichen, wenngleich mehr die mens sana an-
gestrebt wird, so wurde angeordnet, für die Vorteile,
die der Staat durch solche Einrichtung dem Pfleg-
ling gewährt und deren Spesen sonst der Allgemein-
heit zur Last fielen, eine entsprechende Gebühr
festzusetzen. Stuttgart, 23. Juni. Von zuständiger Seite wird darauf aufmerk-
sam gemacht, daß die Schutzhäftlinge gesamtschuldnerisch für
die Kosten der Schutzhaft haften. Das bedeutet die Haf-
tung jedes einzelnen Schutzhäftlings für die gesamten
Schutzhaftkosten. Wird sie in Anspruch genommen,
so hat der Staat im Wege der Umlage ein Rückgriffsrecht
gegen die anderen Schutzhäftlinge▒ Zur Deckung der Schutz-
haftkosten sind daher gegen eine Reihe vermögender Schutz-
häftlinge in der Zwischenzeit Zahlungsbefehle in Höhe von rund
100.000 Reichsmark ergangen. Wenn der Wohlhabende, der auf die erste Klasse
Anspruch hat, sich weigert, einen Schek zu unter-
schreiben, so droht ihm die dritte Klasse, doch zu-
meist reicht ein Verhör aus, die Unterschrift des
Schecks herbeizuführen ; bei entsprechender Auf-
zahlungkann auch | Austritt aus der Anstalt erfolgen,
freilich ohne jede Gewähr für das weitere Fortkommen.
Man sieht, wie nach dem Gesichtspunkt einer Sozial-
politik, die alle | Maßnahmen bestimmt, man auch
in diesem Zweig der Verwaltung darauf bedacht ist,
die Unbemittelten günstiger zu stellen, denen nach
wie vor gratis oder doch zu mäßigen Bedingungen
der Aufenthalt inklusive Verpflegung und Behand-
lung zuteil wird, auf Kosten der Reichen, die Sana-
toriumspreise zahlen. Daß sie dem Gebotenen
durchaus angemessen sind, davon haben sich die
Vertreter der Presse überzeugen können. Beträge,
die die Insassen | etwa noch bei sich haben, werden
in »Lagergeld« umgewechselt, für das sie sich in
der Kantine sogenannte »Kleinigkeiten« kaufen
können, Nahrungssurogate und dergleichen, und
dessen Scheine nebst dem Emblem des Stacheldraht▒
hinanreichen, wenngleich mehr die mens sana an-
gestrebt wird, so wurde angeordnet, für die Vorteile,
die der Staat durch solche Einrichtun
ling gewährt und deren Spesen sonst der Allgemein-
heit zur Last fielen, eine entsprechende Gebühr
festzusetzen. Stuttgart, 23. Juni. Von zuständiger Seite wird darauf aufmerk-
sam gemacht, daß die Schutzhäftlinge gesamtschuldnerisch für
die Kosten der Schutzhaft haften. Das bedeutet die Haf-
tung jedes einzelnen Schutzhäftlings für die gesamten
Schutzhaftkosten. Wird sie in Anspruch genommen,
so hat der Staat im Wege der Umlage ein Rückgriffsrecht
gegen die anderen Schutzhäftlinge
haftkosten sind daher gegen eine Reihe vermögender Schutz-
häftlinge in der Zwischenzeit Zahlungsbefehle in Höhe von rund
100.000 Reichsmark ergangen. Wenn der Wohlhabende, der auf die erste Klasse
Anspruch hat, sich weigert, einen Sche
schreiben, so droht ihm die dritte Klasse, doch zu-
meist reicht ein Verhör aus, die Unterschrift des
Schecks herbeizuführen ; bei entsprechender Auf-
zahlung
freilich ohne jede Gewähr für das weitere Fortkommen.
Man sieht, wie nach dem Gesichtspunkt einer Sozial-
politik, die alle | Maßnahmen bestimmt, man auch
in diesem Zweig der Verwaltung darauf bedacht ist,
die Unbemittelten günstiger zu stellen, denen nach
wie vor gratis oder doch zu mäßigen Bedingungen
der Aufenthalt inklusive Verpflegung und Behand-
lung zuteil wird, auf Kosten der Reichen, die Sana-
toriumspreise zahlen. Daß sie dem Gebotenen
durchaus angemessen sind, davon haben sich die
Vertreter der Presse überzeugen können. Beträge,
die die Insassen | etwa noch bei sich haben, werden
in »Lagergeld« umgewechselt, für das sie sich in
der Kantine sogenannte »Kleinigkeiten« kaufen
können, Nahrungssurogate und dergleichen, und
dessen Scheine nebst dem Emblem des Stacheldraht
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| . .
| ck
| staatlichen
| s
Jerusalemer Konvolut, fol. [190] recto
Pagination oben rechts: "186". (Tinte, schwarz (Karl Kraus))
Textträger
Standort, Signatur:
Grundschicht, Material: Fahnenabzug, Höhe 210 mm, Breite 142 mm
Zustand
Bibliotheksstempel der National Library of Israel, Jerusalem, recto, unten rechts.
Weitere Textschichten
- Tinte, schwarz (Karl Kraus)
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