hinanreichen, wenngleich mehr die mens sana an-
gestrebt wird, so wurde angeordnet, für die Vorteile,
die der Staat durch solche Einrichtun
ling gewährt und deren Spesen sonst der Allgemein-
heit zur Last fielen, eine entsprechende Gebühr
festzusetzen. Stuttgart, 23. Juni. Von zuständiger Seite wird darauf aufmerk-
sam gemacht, daß die Schutzhäftlinge gesamtschuldnerisch für
die Kosten der Schutzhaft haften. Das bedeutet die Haf-
tung jedes einzelnen Schutzhäftlings für die gesamten
Schutzhaftkosten. Wird sie in Anspruch genommen,
so hat der Staat im Wege der Umlage ein Rückgriffsrecht
gegen die anderen Schutzhäftlinge
haftkosten sind daher gegen eine Reihe vermögender Schutz-
häftlinge in der Zwischenzeit Zahlungsbefehle in Höhe von rund
100.000 Reichsmark ergangen.Wenn der Wohlhabende, der auf die erste Klasse
Anspruch hat, sich weigert, einen Sche
schreiben, so droht ihm die dritte Klasse, doch zu-
meist reicht ein Verhör aus, die Unterschrift des
Schecks herbeizuführen ; bei entsprechender Auf-
zahlung
freilich ohne jede Gewähr für das weitere Fortkommen.
Man sieht, wie nach dem Gesichtspunkt einer Sozial-
politik, die alle |Maßnahmen bestimmt, man auch
in diesem Zweig der Verwaltung darauf bedacht ist,
die Unbemittelten günstiger zu stellen, denen nach
wie vor gratis oder doch zu mäßigen Bedingungen
der Aufenthalt inklusive Verpflegung und Behand-
lung zuteil wird, auf Kosten der Reichen, die Sana-
toriumspreise zahlen. Daß sie dem Gebotenen
durchaus angemessen sind, davon haben sich die
Vertreter der Presse überzeugen können. Beträge,
die die Insassen |etwa noch bei sich haben, werden
in »Lagergeld« umgewechselt, für das sie sich in
der Kantine sogenannte »Kleinigkeiten« kaufen
können, Nahrungssurogate und dergleichen, und
dessen Scheine nebst dem Emblem des Stacheldraht
Legende
- Drucktext
- Typoskript
- Handschriftlicher Text, Karl Kraus
- Handschriftlicher Text, Druckerei oder Karl Kraus
- Graphenfolge in schwarzer Tinte
- Graphenfolge in Blei
- Graphenfolge in rotem Farbstift
- Graphenfolge in blauer Tinte
- Graphenfolge in blauem Farbstift
Getilgte GraphenfolgeZurückgenommene Tilgung- Unterstreichung
- Zurückgenommene Unterstreichung
- Graphenfolge mit Umrandung
- Zurückgenommene Umrandung
- Handschriftlicher Text, nachgezogen (keine Varianz erkennbar)
- Überschreibung mit Variante Überschreibung mit Varianz (Mouse-Over legt untere Textschicht frei)
- | – vereinheitlichtes Korrektur- und Einfügungszeichen
- – Tilgung (Deleatur)
- – Vertauschung (Transposition)
- Unsichere[?] Entzifferung[?]
- ¿¿¿¿¿¿¿ – nicht entzifferte Graphenfolge
- / – Start bzw. Ende einer Markierung für die Fackel Nr. 890-905
Jerusalemer Konvolut,
fol. [190] recto.
Standort, Signatur
National Library of Israel, Jerusalem, Abraham Schwadron Collection, Schwad 01 19 290.1.
Paginierung oben rechts: "186" (Schwarze Tinte (Karl Kraus))
Bibliotheksstempel der National Library of Israel, Jerusalem, recto, unten rechts.
Textträger, Grundschicht,
Digitalisat
Gehört zu:
Druckfahnen – Fahnenabzüge (vor dem Umbruch), umfassen 268 von 293 Blatt des Konvoluts. Höhe 210 mm, Breite 142 mm. Druckqualität variabel: stellenweise Blitzer, vielfach Doublieren (‚Schmitze‘).
Leichte bis (vor allem bei den ersten Seiten) mittlere mechanische Schäden – Knicke, Risse, selten Fehlstellen – vor allem im Bereich der Blattränder. Vielfach verschmutzte Blattränder, im Blattinneren leichte bis selten mittlere Verschmutzung durch vmtl. Druckerschwärze, Griffecken und anderes. Stellenweise leicht stockfleckig. Brandschäden kleinsten Ausmaßes auf wenigen fols.
Digitalisiert von der National Library of Israel mit 300 dpi, 1.737 bis 2.016 Pixel Breite und 2.566 bis 2.816 Pixel Höhe.
Bearbeitungsschichten
- Schwarze Tinte (Karl Kraus)
- Bleistift
- Schwarze Tinte