in der Verhandlungspause
zu einem Geständnis
gebracht werden.
herausstellte und auch Silbergerät abhanden kam.
Daß von solchen Mietern, die ihre Wohnungen
einfach im Stich gelassen und der Obhut von SA.-
Männern überantwortet haben, pünktlich der Mietzins
eingefordert wird, versteht sich bei einem Ordnungs-
sinn, der niemals ausgesetz| hat, ebenso von selbst
wie daß ihnen auch regelmäßig die Steuervorschrei-
bungen zugestellt werden. Doch von Grund auf
macht sich die Tendenz nach Rechtssicherheit, wie
sie in verschiedenen Erlässen angefordert wird,
geltend, indem nicht nur der Bruch mit überlieferten
Vorurteilen vollzogen, sondern auch Aufbauarbeit
geleistet wird
nalen Erhebung allmählich als der einer Befreiung
von überlebten Strafsanktionen herausstellen, bis zu
dem Maße, daß nicht Leben, Freiheit, Ehre
und Besitz, sondern die Eingriffe in diese Lebens-
güter als Rechtsgüter zu gelten haben. Leider wird
aber auch hier die Einheitlichkeit durch irreguläre
Anordnungen einzelner Amtswalter unterbrochen, wie
etwa jene verblüffende Aktion
Erpressertums«, die einer auf eigene Faust unter-
nommen hat. Da wurde behauptet, daß verantwor-
tungslose Elemente die durch die nationale Erhebung
geschaffene Lage zu erpresserischen Handlungen
ausnützen, daß sie nämlich, »häufig genug mit Erfolg«,
von wohlhabenden Leuten durch gewaltsames oder
drohendes Auftreten mehr oder weniger erhebliche Geldbeträge oder sonstige Vermögensvorteile zu
erlangen trachten, indem sie sich, nicht selten unter Mißbrauch von
Uniformen oder Abzeichen, als Beauftragte von amtlichen Stellen oder
hinter der Regierung der nationalen Erhebung stehenden Verbänden
ausgeben. Die Polizeibehörden werden alles daransetzen, um in jedem
Falle der Täter habhaft zu werden.Erstens ist es nicht wahr, jedenfalls nicht was die
weniger erheblichen Geldbeträge anlangt. Dann
pflegen die Polizeibehörden in solchen Fällen die
Legende
- Drucktext
- Typoskript
- Handschriftlicher Text, Karl Kraus
- Handschriftlicher Text, Druckerei oder Karl Kraus
- Graphenfolge in schwarzer Tinte
- Graphenfolge in Blei
- Graphenfolge in rotem Farbstift
- Graphenfolge in blauer Tinte
- Graphenfolge in blauem Farbstift
Getilgte GraphenfolgeZurückgenommene Tilgung- Unterstreichung
- Zurückgenommene Unterstreichung
- Graphenfolge mit Umrandung
- Zurückgenommene Umrandung
- Handschriftlicher Text, nachgezogen (keine Varianz erkennbar)
- Überschreibung mit Variante Überschreibung mit Varianz (Mouse-Over legt untere Textschicht frei)
- | – vereinheitlichtes Korrektur- und Einfügungszeichen
- – Tilgung (Deleatur)
- – Vertauschung (Transposition)
- Unsichere[?] Entzifferung[?]
- ¿¿¿¿¿¿¿ – nicht entzifferte Graphenfolge
- / – Start bzw. Ende einer Markierung für die Fackel Nr. 890-905
Jerusalemer Konvolut,
fol. [269] recto.
Standort, Signatur
National Library of Israel, Jerusalem, Abraham Schwadron Collection, Schwad 01 19 290.1.
Paginierung oben rechts: "256" (Schwarze Tinte (Karl Kraus))
Bibliotheksstempel der National Library of Israel, Jerusalem, recto, unten rechts.
Textträger, Grundschicht,
Digitalisat
Gehört zu:
Druckfahnen – Fahnenabzüge (vor dem Umbruch), umfassen 268 von 293 Blatt des Konvoluts. Höhe 210 mm, Breite 142 mm. Druckqualität variabel: stellenweise Blitzer, vielfach Doublieren (‚Schmitze‘).
Leichte bis (vor allem bei den ersten Seiten) mittlere mechanische Schäden – Knicke, Risse, selten Fehlstellen – vor allem im Bereich der Blattränder. Vielfach verschmutzte Blattränder, im Blattinneren leichte bis selten mittlere Verschmutzung durch vmtl. Druckerschwärze, Griffecken und anderes. Stellenweise leicht stockfleckig. Brandschäden kleinsten Ausmaßes auf wenigen fols.
Digitalisiert von der National Library of Israel mit 300 dpi, 1.737 bis 2.016 Pixel Breite und 2.566 bis 2.816 Pixel Höhe.
Bearbeitungsschichten
- Bleistift
- Schwarze Tinte
- Schwarze Tinte (Karl Kraus)