195f, g
Einer, der geheiratet hat und infolgedessen niederge-
schlagen wurde, beschwert sich und erhält den Amtsbescheid :
Kassel, Polizeipräsidium,
Königstraße 31Kassel, den 16½.August 1933 An Herrn . . . . . Betreffend Beschwerde vom 12.August 1933 I Ad. Es handelt sich hierbei um einen berechtigten Ausbruch
von Volkswut darüber, daß ein deutsch-stämmiges Mädchen
noch heutigen Tages mit einem Fremdrassigen verkehrt.
Daß der Zorn gerade der SS.-Männer über Ihr Verhalten,
ein deutschstämmiges Mädchen zu ehelichen, besonders
hervorgerufen ist, halte ich für selbstverständlich.
Derartige Vorkommnisse zeugen von einem gesunden Volks-
instinkt, und ich vermag daher keine strafbare Handlung
zu erblicken. Vor einigen hundert Jahren wurden von den
rassebewußten Juden die Mädchen ihres Volkes gesteinigt,
die sich mit Christen (Fremdblütigen) einließen. gez. :
beglaubigt : – – unleserlich.
Polizeisekretär.
In welchem Dschungel des Erdballs wären die Dinge mög-
lich ?