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aber keinen Ruhm in Anspruch nehme, ohne die Kontrastwirkung
zu genießen, so muß, schon aus Gründen der unbestechlichen
Rechtlichkeit, verzeichnet werden, daß die Aussprache, die
ich dem Ariogermanentum ermöglicht habe, auch die folgende
Version zuließ : Kraus gehört zu einem teilweise syphilitisch verseuchten
Kreise von jüdischen Literaten, in dem die Schändung von
Frauenspersonen an der Tagesordnung ist. Der wWortlaut ist leider nicht mehr mit voller Genauigkeit
feststellbar, aber die gerechte Einschränkung betreffs der
Krankheit, die von normwidrigem Umgang nicht abhält, war ge-
macht worden, jedenfalls hatte der Theaterkritiker in Wahr-
nehmung berechtigter Interessen gehandelt, für die er auch
von der Nürnberger Justiz freigesprochen wurde. Er soll mit
dem Urheber eines radikalern Judenboykotts identisch sein,
der dann allerdings auch eingeschränkt wurde. Wie man nicht
genug vorsichtig mit solchen Hinweisen auf das Privatleben
sein kann, beweist das Vorgehen kommunistischer Verleumder,
die im Vorstrafenverzeichnis der Biographie nationaler Vor-
kämpfer gerade diesem Mann, auf den bloßen Anschein seiner
Lehrtätigkeit hin, Kinderschändung nachsagten. Der publizi-
stische Irrtum, den er selbst gbeging, ist auf ein Mißverständ-
nis meines „Traumstücks“ zurückzuführen, das gerade die Ver-
schiedenartigkeit beweist, mit der nationalsozialistische
Köpfe auf mein Schaffen reagieren. Dem Nürnberger Kritiker,
der in zweiter Instanz zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt
wurde, war wie dem Schriftleiter des ,Völkischen Beobachter',
der gleich eine größere bekam, nationale Erregung zugebilligt
worden, da sie fanden, jenes Werk stelle die frechste Ver-
höhnung aller für ihr Vaterland gefallenen Frontkämpfer dar,
die jemals auf offener Bühne vor sich gegangen sei. Damals
konnte sich noch in Deutschland eine Stimme erheben, die da
meinte, nichts mache die geistige Situation deutlicher als
zu genießen, so muß, schon aus Gründen der unbestechlichen
Rechtlichkeit, verzeichnet werden, daß die Aussprache, die
ich dem Ariogermanentum ermöglicht habe, auch die folgende
Version zuließ : Kraus gehört zu einem teilweise syphilitisch verseuchten
Kreise von jüdischen Literaten, in dem die Schändung von
Frauenspersonen an der Tagesordnung ist. Der wWortlaut ist leider nicht mehr mit voller Genauigkeit
feststellbar, aber die gerechte Einschränkung betreffs der
Krankheit, die von normwidrigem Umgang nicht abhält, war ge-
macht worden, jedenfalls hatte der Theaterkritiker in Wahr-
nehmung berechtigter Interessen gehandelt, für die er auch
von der Nürnberger Justiz freigesprochen wurde. Er soll mit
dem Urheber eines radikalern Judenboykotts identisch sein,
der dann allerdings auch eingeschränkt wurde. Wie man nicht
genug vorsichtig mit solchen Hinweisen auf das Privatleben
sein kann, beweist das Vorgehen kommunistischer Verleumder,
die im Vorstrafenverzeichnis der Biographie nationaler Vor-
kämpfer gerade diesem Mann, auf den bloßen Anschein seiner
Lehrtätigkeit hin, Kinderschändung nachsagten. Der publizi-
stische Irrtum, den er selbst gbeging, ist auf ein Mißverständ-
nis meines „Traumstücks“ zurückzuführen, das gerade die Ver-
schiedenartigkeit beweist, mit der nationalsozialistische
Köpfe auf mein Schaffen reagieren. Dem Nürnberger Kritiker,
der in zweiter Instanz zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt
wurde, war wie dem Schriftleiter des ,Völkischen Beobachter',
der gleich eine größere bekam, nationale Erregung zugebilligt
worden, da sie fanden, jenes Werk stelle die frechste Ver-
höhnung aller für ihr Vaterland gefallenen Frontkämpfer dar,
die jemals auf offener Bühne vor sich gegangen sei. Damals
konnte sich noch in Deutschland eine Stimme erheben, die da
meinte, nichts mache die geistige Situation deutlicher als