87
Anwälte gedruckt hat ; die am 31. März, am Vortag
des Boykotts, die Feststellung einer Firma brachte,
daß im Bereich ihrer Organisation, die sich über das ganze Reich erstreckt, nicht ein einziger Fall von
Verfolgungen oder Angriffen auf Andersdenkende oder Angehörige
fremder Staaten, bestimmter Rassen oder Religionsgemeinschaften vor-
gekommen sei. Ja, noch am 2. April verzeichnete sie »eine so große
Anzahl von Telegrammen und Briefen«, daß sie nicht
in der Lage war, sie zu veröffentlichen, aber doch
der Erklärung Raum gab, daß die Geschäftstätigkeit in Deutschland bis jetzt an keiner Stelle
eine Unterbrechung oder Behinderung erfahren hat im Zusammenhang
mit der politischen Umwälzung. Auch die jüdische Geschäftswelt konnte
bisher unbehelligt ihren Geschäften nachgehen. Dem Freimut der Bekenner, der nicht unterdrückt
werden sollte, widerfuhr allerdings dieherzige Ein-
schränkung : (Diese Mitteilungen stammen sämtlich aus der Zeit vor der Ver-
hängung des Boykotts). Ist jemals zu einem Nichtschadengrimmiger Spott
gefügt worden als durch das Dazwischentreten dieses
1. April ? Doch, durch die symbolische Klammer
seiner Konstatierung ! Es warn Telegramme vom
31. März : als der Boykott längst angesagt war. Aber
tatsächlich mußten solche Dokumente gerade nachher
verfertigt werden, nur daß selbst die Neue Freie Presse
nicht mehr die Schamlosigkeit hatte,so etwas zu
drucken. Immerhin hatte sie sie am Vortag aufge-
bracht zu der Verkündung, mit der der Leitartikel
schloß : Die Greuelpropaganda wiɹd von selbst in Nichts zerfallen
durch die Kraft der Wahrheit.
des Boykotts, die Feststellung einer Firma brachte,
daß im Bereich ihrer Organisation, die sich über das ganze Reich erstreckt, nicht ein einziger Fall von
Verfolgungen oder Angriffen auf Andersdenkende oder Angehörige
fremder Staaten, bestimmter Rassen oder Religionsgemeinschaften vor-
gekommen sei. Ja, noch am 2. April verzeichnete sie »eine so große
Anzahl von Telegrammen und Briefen«, daß sie nicht
in der Lage war, sie zu veröffentlichen, aber doch
der Erklärung Raum gab, daß die Geschäftstätigkeit in Deutschland bis jetzt an keiner Stelle
eine Unterbrechung oder Behinderung erfahren hat im Zusammenhang
mit der politischen Umwälzung. Auch die jüdische Geschäftswelt konnte
bisher unbehelligt ihren Geschäften nachgehen. Dem Freimut der Bekenner, der nicht unterdrückt
werden sollte, widerfuhr allerdings die
schränkung : (Diese Mitteilungen stammen sämtlich aus der Zeit vor der Ver-
hängung des Boykotts). Ist jemals zu einem Nichtschaden
gefügt worden als durch das Dazwischentreten dieses
1. April ? Doch, durch die symbolische Klammer
seiner Konstatierung ! Es war
31. März : als der Boykott längst angesagt war. Aber
tatsächlich mußten solche Dokumente gerade nachher
verfertigt werden, nur daß selbst die Neue Freie Presse
nicht mehr die Schamlosigkeit hatte,
drucken. Immerhin hatte sie sie am Vortag aufge-
bracht zu der Verkündung, mit der der Leitartikel
schloß : Die Greuelpropaganda wi
durch die Kraft der Wahrheit.
| ▒witzige
| ▒satanischerer
| en
| den Hohn
| r
Jerusalemer Konvolut, fol. [88] recto
Pagination oben rechts: "". (Tinte, schwarz (Karl Kraus))
Textträger
Standort, Signatur:
Grundschicht, Material: Fahnenabzug, Höhe 210 mm, Breite 142 mm
Zustand
Bibliotheksstempel der National Library of Israel, Jerusalem, recto, unten rechts.
Weitere Textschichten
- Tinte, schwarz (Karl Kraus)
Datierung (terminus post quem)
Grundschicht: 02. 04. 1933 (zitierter Text)