| scheut
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132132wende zu begegnen : wie er denkt und schreibt, das
zu erfahren muß jetzt jeder nachholen, der bisher
ahnungslos war und der dieSchwierigkeit nicht
fürchtet, sich aus einer deutschen Schrift das
Alphabet zusammenzustellen. Bin Gorion ! Es bleibt
nur die Vermutung, daß die nationalen Studenten
ihn für den einzigen Autor halten, der nicht mehr
aus dem Hebräischen übersetzt werden muß.
zu erfahren muß jetzt jeder nachholen, der bisher
ahnungslos war und der die
Alphabet zusammenzustellen. Bin Gorion ! Es bleibt
nur die Vermutung, daß die nationalen Studenten
ihn für den einzigen Autor halten, der nicht mehr
aus dem Hebräischen übersetzt werden muß.
Da ich mir nun vor diesem Unmaß im Posi-
tiven und Negativen, mancher Verdienste in beider
Hinsicht bewußt, schon wie das reine Nullerl vor-
kam,griff ich gern eine sich bietende Gelegenheit|
auf mich, wenn auch nur indirekt, der Instanz zu
empfehlen, der nunmehr alle Prüfung deutschen
Sprachwerts anvertraut ist. Mit dem Berliner Rund-
funk verbindet mich nichts mehr, nämlich zwei
Vorträge : Offenbachs »Reise in den Mond« aufzu-
führen und Goethes »Pandora« vorzutragen. Wegen
einer gewissen Unsicherheit, die sich in der
deutschen Rechtspflege bemerkbar machen soll, in-
dem alsletzter Rechtsgrundsatz noch besteht, daß
das Interesse der Nation ihn aufhebt, würde es
schwer sein, gegen den auch in völkerrechtlichen
Fällen wirksamen Einwand aufzukommen, daß ein
Vertrag ein Fetzen Papier sei ; doch im Allgemeinen
dürfte ja nunmehr eine Reise nach Berlin utopischer
sein als die in den Mond, und selbstdie Pandora
nicht entrückter der Sehnsucht als die Möglichkeit,
sie heute in Deutschland vorzutragen. Da sich die
offizielle Rechtsauffassung, nach Gesichtspunkten,
die von hohen Richtern in juridischen Fachzeit-
schriften festgelegt wurden, der Tendenz zuneigt,
Messerstechern und Bombenwerfern das nationale
Motiv nicht nur als Grund der Strafausschließung
oder Abolition anzurechnen, sondern aucheine Ein-
setzung in staatliche Würden nebst lebenslänglicher
Verköstigung im Prytaneum, so könnte die Geltend-
machung eines kulturbolschewistischen Rechtsan
tiven und Negativen, mancher Verdienste in beider
Hinsicht bewußt, schon wie das reine Nullerl vor-
kam,
empfehlen, der nunmehr alle Prüfung deutschen
Sprachwerts anvertraut ist. Mit dem Berliner Rund-
funk verbindet mich nichts mehr, nämlich zwei
führen
einer gewissen Unsicherheit, die sich in der
deutschen Rechtspflege bemerkbar machen soll, in-
dem als
das Interesse der Nation ihn aufhebt, würde es
schwer sein, gegen den auch in völkerrechtlichen
Fällen wirksamen Einwand aufzukommen, daß ein
Vertrag ein Fetzen Papier sei ; doch im Allgemeinen
dürfte ja nunmehr eine Reise nach Berlin utopischer
sein als die in den Mond, und selbst
nicht entrückter der Sehnsucht als die Möglichkeit,
sie heute in Deutschland vorzutragen. Da sich die
offizielle Rechtsauffassung, nach Gesichtspunkten,
die von hohen Richtern in juridischen Fachzeit-
schriften festgelegt wurden, der Tendenz zuneigt,
Messerstechern und Bombenwerfern das nationale
Motiv nicht nur als Grund der Strafausschließung
oder Abolition anzurechnen, sondern auch
setzung in staatliche Würden nebst lebenslänglicher
Verköstigung im Prytaneum, so könnte die Geltend-
machung eines kulturbolschewistischen Rechtsan
| —
| Strapaze
| erg
| Kontrakte
| zu
|₰
|₰
| der
Jerusalemer Konvolut, fol. [134] recto
Pagination obere linke Ecke: "132". (Bleistift)
Pagination oben rechts: "132". (Tinte, schwarz (Karl Kraus))
Textträger
Standort, Signatur:
Grundschicht, Material: Fahnenabzug, Höhe 210 mm, Breite 142 mm
Zustand
Bibliotheksstempel der National Library of Israel, Jerusalem, recto, unten rechts.
Weitere Textschichten
- Tinte, schwarz (Karl Kraus)
- Bleistift
Datierung (terminus post quem)
Grundschicht: 12. 04. 1933 (zitierter Text)